Stornierung von Bestellungen

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DISCLAIMER

Die folgenden Informationen sollen dir einen Überblick über die Möglichkeiten geben, die dir Shopando für das Storno von Bestellungen bietet. Wir möchten dir auf dieser Seite eine Orientierung bieten und erklären die grundlegenden steuerlichen Aspekte. Es handelt sich dabei aber nicht um eine steuerliche Beratung. Bitte wende dich unbedingt an deinen Steuerberater, wenn es um das praktische Handling deiner Rechnungen und Buchungen geht.

Beim Stornieren von Bestellungen sind immer zwei Dinge zu bedenken:

 

1) Bin ich mit meinem Kunden im Reinen, was die Zahlung betrifft?

Dein Kunde hat online bezahlt, schickt aber die Ware zurück. Natürlich will er auch sein Geld wieder haben. Das kannst du erwirken über eine Stornierung der Zahlung beim Zahlungsanbieter, über eine Rückzahlung auf anderem Weg oder über eine Gutschrift.

 

2) Bin ich mit dem Finanzamt im Reinen bezüglich der Steuern?

Wenn ein Kunde einkauft und dein Shop automatisch eine Rechnung ausstellt, entsteht eine Steuerschuld. Diese verschwindet nicht automatisch dadurch, dass du die Bestellung auf storniert stellst oder die Zahlung stornierst. Du musst auch darauf achten, dass diese Schuld buchhalterisch aufgelöst wird.

Beispiel

1) Eine Kundin bestellt ein Produkt um 119 Euro.

2) Die Kundin erhält eine Rechnung über 119 Euro (100 Euro netto + 19 % Steuern (also 19 Euro) = 119 Euro brutto).

3) Die Kundin storniert die Bestellung.

 

Jetzt gibt es für dich als Händler mehrere Möglichkeiten:

 

1) Du stornierst beides: die Rechnung und die Zahlung.

Dadurch erhält die Kundin ihr Geld zurück und du bist mit ihr quitt. Mit dem Finanzamt bist du aber noch nicht im Reinen, denn es gibt eine Rechnung, die 19 Euro Mehrwertsteuerschuld für dich ausweist. Natürlich willst du keine Mehrwertsteuer bezahlen, wenn die Bestellung storniert wurde. Um buchhalterisch im Reinen zu sein, musst du also eine Storno-Rechnung erstellen. Das ist eine Negativ-Version der ursprünglichen Rechnung, die auch die Steuer negativ ausweist (-19 Euro) und so deine Steuerschuld löscht.

 

2) Du stornierst nur die Rechnung und stellst eine Zahlungsgutschrift aus.

Du erstellst eine Storno-Rechnung, und die entstandene Steuerschuld ist gegenüber dem Finanzamt ausgeglichen. Du schuldest jetzt aber immer noch deiner Kundin Geld. Wenn du mit der Kundin vereinbart hast, dass du die Zahlung nicht stornierst, sondern ihr eine Gutschrift zukommen lässt,  dann kannst du eine Zahlungsgutschrift erstellen. Das ist ein Betrag, der dem Kunden bei der nächsten Bestellung vom zu zahlenden Betrag abgezogen wird. Eine Zahlungsgutschrift ist quasi wie ein Geldschein. Der Abzug erfolgt nach Steuern, wirkt sich daher auf den Mehrwertsteuerbetrag der Bestellung nicht aus. Das ist stimmig, weil du ja bereits eine Storno-Rechnung erstellt und so die Steuer der stornierten Bestellung ausgeglichen hast. 


3) Du erstellst eine Warenwertgutschrift.

Du erstellst eine Warenwertgutschrift und schickst sie deiner Kundin. Die Kundin löst bei der nächsten Bestellung die Gutschrift ein.

Bitte beachte, dass du es dir nicht aussuchen kannst, ob du das Geld zurückzahlst oder eine Gutschrift ausstellst. Kunden haben das Recht, die Zahlung auf selbem Weg wieder zurück zu bekommen. Sehr wohl kannst du deinen Kunden aber anbieten, dass du eine Gutschrift ausstellst.

 

Die Kundin kauft bei ihrer nächsten Bestellung um 238 Euro ein (200 Euro Netto + 19 % Steuern (als 38 Euro) = 238 Euro) und löst die Gutschrift ein. Die Rechnung lautet:

 238,- Euro brutto (200 Euro netto, 38 Euro Steuern)
-119,- Euro brutto (-100 Euro netto, -19 Euro Steuern)
------------------------------------------------------
 119,- Euro brutto (100 Euro netto, 19 Euro Steuern)
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Auf diese Weise erhält die Kundin die 119 Euro wieder zurück, die sie in der ersten Bestellung zu viel bezahlt hat. Außerdem werden die 19 Euro Steuerschuld aus der ersten Bestellung wieder ausgelöscht.

Die Warenwertgutschrift ist kein bloßer Geldbetrag, sondern enthält immer die Steuern der Produkte, für die eine Gutschrift ausgestellt wurde. Diese Steuer wird dann bei der Einlösung deiner Steuerschuld abgezogen.

Achtung!

Erstelle keine Warenwertgutschriften zu Promotion-Zwecken oder zu Bestellungen, die du bereits mit einer Negativ-Rechnung storniert hast, sonst passt deine Buchhaltung nicht mehr!

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